Der Grundgedanke einer Stiftung ist, das eingezahlte Vermögen nicht zu verbrauchen. Verwendet wird nur der aus dem Vermögen erwirtschaftete Betrag. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Vermögens. Jeder gestiftete Euro spendet daher wieder und wieder Nutzen.
In der Satzung der Stiftung ist festgelegt, in welchem Rahmen das Geld eingesetzt werden darf, über die endgültige Verwendung entscheidet ein gewähltes Kuratorium.